Vereinsstruktur

Die Organe des Vereins sind:

1. Die Mitgliederversammlung: setzt sich aus den aktiven, stimmberechtigten Vereinsmitgliedern zusammen.

2. Der Aufsichtsrat: setzt sich aus allen Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und tagt mindestens einmal halbjährlich.

3. Der Vorstand: setzt sich aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Vertreter, dem Kassenwart und zwei weiteren Mitgliedern zusammen und tagt mindestens einmal pro Monat.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan, dessen Mitglieder aus vielen verschiedenen Ländern stammen.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

– Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes gemäß § 9 der Vereinssatzung

– Änderung der Satzung
– Entlastung des Vorstandes.

– Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

– Entgegennahme des Jahresberichtes

Der Aufsichtsrat

  • Der Aufsichtsrat sorgt für die Erfüllung der Mission des Vereins und kontrolliert die erbrachte Leistung des Vorstands. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf bis maximal sieben Mitgliedern.
  • Der Aufsichtsrat hat zu jeder Zeit das Recht, eine außerordentliche Sitzung mit dem Vorstand einzuberufen. Zusätzlich zu seiner Aufsichtsfunktion verfügt der Aufsichtsrat über weitgehende administrative Befugnisse, die ihm es bei Gefährdung der Erfüllung der strategischen Ziele und der Ausrichtung des Vereins ermöglichen, den Vorstand abzuberufen.
  • Der erste Aufsichtsrat bestand aus den Gründern des Vereins. Gemäß der Satzung darf der Aufsichtsrat seine Mitglieder selbst berufen. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrats aus, so bestimmen die verbleibenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb von drei Monaten ein neues Aufsichtsratsmitglied. Das neue Aufsichtsratsmitglied muss die Voraussetzung erfüllen, mindestens seit drei Jahren aktives Mitglied im Verein zu sein.

Aufgaben des Aufsichtsrats sind:

  • Aufsicht bei der Umsetzung der strategischen Ziele und Ausrichtung des Vereins
  • Beim Haushaltsplan sowie bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand Aufsicht führen;
  • Vermittlung bei Konflikten im Verein
  • Erstellung eines Jahresberichts über die Aufgaben des Aufsichtsrates

    Der Vorstand ist zuständig dafür:

  • Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Kassenwart, zwei weiteren Vorstandsmitgliedern sowie aus weiteren beratenden Mitgliedern.
  • Gemäß der Vereinssatzung wird sowohl der Vorstandsvorsitzende als auch seine Vertretung mit Stimmenmehrheit der anwesenden wahlberechtigten Mitglieder während der Mitgliederversammlung gewählt.
  • Nach der Wahl wird das zuständige örtliche Gericht in einem detaillierten Bericht über das Ergebnis, die Namen der Neumitglieder sowie den Abstimmungsmechanismus benachrichtigt
  • Der Vorstand tagt regelmäßig, um sich über die administrativen und haushaltsbezogenen Angelegenheiten zu beraten, sowie zur Kontrolle der Führung verschiedener Arbeitsbereiche des Vereins

Aufgaben des Vorstands:

  • Entscheidungen treffen sowie die allgemeine Geschäftsführung des Vereins
  • Planung der verschiedenen Projekte und Aktivitäten und Kontrolle der Führung verschiedener Arbeitsbereiche des Vereins

Der administrative Aufbau des Vereins

  • Frauenrat
  • Verwaltung
  • Sozialarbeitsbereich
  • Bildungsbereich
  • Religiöse Angelegenheiten
  • Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Diese Abteilungen haben weitere untergeordnete Stellen für die Planung und Umsetzung der Vereinsaktivitäten.

Der aktuelle Vorstand wurde am 19.01.2020 für 4 Jahren gewählt und besteht aus
Abderrahim Jahdari Vorsitzender

Tareq Hamoud Stellvertretender Vorsitzender
Qais Alketib 
Kassenwart
Ahmed Ammar 
Mitglied
Rauia Jahdrai 
Mitglied